Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Gekündigt?
Sie haben drei Wochen.

Ab Zugang der Kündigung bleiben Ihnen drei Wochen, um Klage zu erheben. Danach gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie angreifbar war. Wir prüfen Ihren Fall und reichen fristwahrend ein.

Prüfung von Kündigungsgrund, Form und Frist
Klage fristwahrend beim Arbeitsgericht
Rechtsschutzversicherung? Wir übernehmen die Deckungsanfrage

Drei Wochen Frist

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Festpreis

Johannes Werisch

Johannes Werisch

Rechtsanwalt

Fast jede Kündigung hat eine Schwachstelle — bei der Anhörung des Betriebsrats, bei der Frist, bei der Sozialauswahl. Man muss sie nur rechtzeitig suchen.
  • Prüfung binnen eines Werktags
  • Klage fristwahrend eingereicht
  • Vertretung im Gütetermin inklusive

So läuft es

Von der Kündigung zur Klage

Drei Schritte. Der erste dauert zwei Minuten.

1

Kündigung hochladen

Sie laden das Schreiben hoch und beantworten wenige Fragen. Wir sehen sofort, wie viel Zeit bleibt.

2

Wir prüfen und klagen

Wir prüfen Grund, Form und Frist und reichen die Kündigungsschutzklage fristwahrend beim Arbeitsgericht ein.

3

Gütetermin

Wir vertreten Sie im Gütetermin. Die meisten Verfahren enden dort mit einem Vergleich.

Häufige Fragen

Was Sie jetzt wissen sollten

Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Prüfen Sie Ihre Kündigung, solange die Frist läuft

Zwei Minuten für die Angaben. Rückmeldung noch am selben Werktag.

Kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie es erteilen.

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