Gekündigt?
Sie haben drei Wochen.
Ab Zugang der Kündigung bleiben Ihnen drei Wochen, um Klage zu erheben. Danach gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie angreifbar war. Wir prüfen Ihren Fall und reichen fristwahrend ein.
Drei Wochen Frist
Nur Arbeitnehmerseite
Festpreis

Johannes Werisch
Rechtsanwalt
Fast jede Kündigung hat eine Schwachstelle — bei der Anhörung des Betriebsrats, bei der Frist, bei der Sozialauswahl. Man muss sie nur rechtzeitig suchen.
- Prüfung binnen eines Werktags
- Klage fristwahrend eingereicht
- Vertretung im Gütetermin inklusive
So läuft es
Von der Kündigung zur Klage
Drei Schritte. Der erste dauert zwei Minuten.
Kündigung hochladen
Sie laden das Schreiben hoch und beantworten wenige Fragen. Wir sehen sofort, wie viel Zeit bleibt.
Wir prüfen und klagen
Wir prüfen Grund, Form und Frist und reichen die Kündigungsschutzklage fristwahrend beim Arbeitsgericht ein.
Gütetermin
Wir vertreten Sie im Gütetermin. Die meisten Verfahren enden dort mit einem Vergleich.
Häufige Fragen
Was Sie jetzt wissen sollten
Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Prüfen Sie Ihre Kündigung, solange die Frist läuft
Zwei Minuten für die Angaben. Rückmeldung noch am selben Werktag.
Kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie es erteilen.